Datum: 16.08.2010

Bedrohung des mährischen Kulturerbes

Řehoř Jan oder Gregor Johann Mendel auf deutsch gilt als Gründer der Genetik. Er wurde in Schlesien geboren und im erwachsenen Alter lebte er in Mähren. Hier wurde er zum Abt des augustinianischen Klosters in Brünn, wo er im Jahre 1884 gestorben ist. Die Brünner Abtei besitzt auch Mendels Manuskript des auf deutsch geschriebenen Hauptwerks Versuche über Pflanzen-Hybriden aus dem Jahre 1865, wann dieses Werk in Brünner Gemeinschaft für Naturwissenschaften vorgebracht wurde. Die Abtei betreut den Mendels Nachlass, weil der von dem Ordensmitglied geschaffene Besitz der Ordensgemeinschaft gehört – in diesem Fall ist es die Brünner Abtei. Dies drückte der alte Grundsatz des kanonischen Rechts aus, dass der Ordensbruder des Verdienstes und des Besitzes unfähig ist. Dieser Grundsatz war für die Ordensmitglieder im 19. Jahrhundert in Mähren gültig als Staatsrecht.

Im Jahre 1950 wurde die Klostertätigkeit eingestellt, das Kloster wurde jedoch nicht rechtlich aufgehoben. Die Klostergemeinschaft hat sich darum bemüht, das wichtige Kulturerbe aufbewahren. Das Mendels Manuskript wurde aus der Brünner Abtei in Verwahrung der Mitglieder der augustinianischen Provinz in Böhmen gegeben und im Jahre 1987 wurde es den Augustinern in Deutschland geliehen. Nach der Wende wurde die Brünner Abtei wiedererrichtet und hat damit begonnen, das vergriffene Kulturerbe wiederzugewinnen. Die Brünner Abtei hat auch das Manuskript gefunden, das in den Händen der deutschen Augustiner war. Trotzdem hat das baden-württembergische Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst am 10.5.2010 die Rückgabe des Manuskriptes nach Mähren mit der Begründung verhindert, dass es um das deutsche Kulturerbe gehe.  

In den Beziehungen der Böhmen, Mähren und Schlesien zu Deutschland kam zum Überblenden in der Geschichte. Mendel wurde in einer deutschsprachigen Familie geboren und  im erwachsenen Alter hat Mendel deutsch in Brünn auch benutzt. Auf deutsch hat er auch seine Fachwerke geschrieben. Jedoch hat er nicht in Deutschland gelebt. Aus diesem Grund ist die Entscheidung der deutschen Organe gefährlich, weil sie das deutsche Kulturerbe nicht daraus herleiten, dass das Kulturerbe in Deutschland entstanden ist, sondern aus dem Fakt, dass der Autor eine deutschsprachige Person ist. Dies ist die Quelle der Unsicherheit für das mährische Kulturerbe, das nach Deutschland geliehen werden kann, weil dieses Kulturerbe mit der Begründung festgenommen werden könnte, dass Werkautor der Deutsche war, obwohl er nicht in Deutschland gelebt hat. 

Durch die Erklärung eines Staats, dass etwas ein Teil seines Kulturerbes sei, untergeht das Eigentum nicht. Das Manuskript gehört weiter der Brünner Abtei, jedoch der Transport ins Ausland wird vereitelt. Die Entscheidung der deutschen Behörden umfasst das deutsche Kulturerbe im Sinne des grossdeutschen Raums, d.h. überall wo die Deutschen gelebt haben. So ein Vorgang ist abzulehnen.

                                                     zdenek.koudelka@mail.muni.cz

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